Selbstbestimmung bis zuletzt

  Der gefüllte Gemeinschaftsraum der Klinik Kitzinger Land von oben.  Dr. Elisabeth van Elten und Prof. Frank Breuckmann am Rednerpult.  Teilnehmer der Vortrages hören Dr. Elisabeth van Elten bei ihrer Präsentation zu.  Der Inhalt des Vortrages ist textlich aufgelistet von "Was ist eine Pateitenverfügung?" bis "Beispiele aus der Praxis".

Herbst-Vortragsreihe an der Klinik Kitzinger Land: Selbstbestimmung bis zuletzt – ein gelungener Auftakt

Mit einem vollen Haus und regem Interesse startete am Donnerstag, den 18. September, die Herbst-Vortragsreihe der Klinik Kitzinger Land. Im Mittelpunkt des Abends: ein Thema, das uns alle betrifft – die Frage nach Selbstbestimmung und Würde am Lebensende. Dr. Elisabeth van Elten, eine junge, engagierte Ärztin, führte die Gäste mit viel Empathie und Klarheit durch den Abend.

 

Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

„Therapie am Lebensende – wer entscheidet was?“ – unter diesem Titel beleuchtete Dr. van Elten die Bedeutung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. „Es geht darum, sich frühzeitig mit den eigenen Wünschen auseinanderzusetzen“, betonte sie. „Denn nur wer seine Vorstellungen klar formuliert, kann sicher sein, dass sie auch im Ernstfall respektiert werden.“

 

Patientenverfügung: Mehr als nur ein Formular

Eine Patientenverfügung ist kein starres Dokument, sondern ein Spiegel der eigenen Werte. Dr. van Elten ermutigte die Zuhörer:innen, sich Zeit zu nehmen und individuell niederzuschreiben, was ihnen wichtig ist. Soll die Schmerztherapie auch mit Bewusstseinsdämpfung erfolgen? Wird künstliche Ernährung nur zur Beschwerdelinderung gewünscht – oder gänzlich abgelehnt? Und wie steht es mit Wiederbelebungsmaßnahmen? Sollen sie grundsätzlich unterlassen werden oder sind sie in unvorhergesehenen Situationen, wie z.B. während einer OP, erwünscht? „Je persönlicher die Verfügung, desto besser können Ärzte und Angehörige im Notfall entscheiden“, erklärte sie.

Ein zentraler Tipp: Die Patientenverfügung sollte nicht nur im Schrank liegen, sondern auch im Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) hinterlegt werden. So ist sie im Ernstfall schnell auffindbar.

 

Vorsorgevollmacht: Vertrauen ist alles

Während die Patientenverfügung medizinische Wünsche festhält, bestimmt die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson, die in nicht geregelten Fällen entscheidet. „Das muss nicht immer dieselbe Person sein“, so Dr. van Elten. „Man kann verschiedene Vollmachten für Gesundheit, Finanzen oder digitale Angelegenheiten erteilen.“ Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht entmündigt nicht – sie schafft Klarheit und entlastet Angehörige.

 

Warum das alles?

Die Antwort ist einfach: Selbstbestimmung. Wer heute vorsorgt, erspart seinen Lieben morgen schwierige Entscheidungen. Und: „Eine gut vorbereitete Verfügung hilft Ärzten, im Sinne des Patienten zu handeln – ohne unnötiges Leiden zu verlängern“, betonte die Referentin.

 

Praktische Tipps für den Alltag

• Dokumente griffbereit halten: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören ins Vorsorgeregister, in die elektronische Patientenakte – und am besten auch an mehrere Personen im Umkreis.
• Individuell statt Standard: Selbst verfasste Verfügungen sind wertvoller als angekreuzte Formulare.
• Hilfe holen: Hausärzte, die Betreuungsstelle des Amtsgerichts oder Broschüren des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de) unterstützen bei der Erstellung.

 

Ein Abend, der nachdenklich macht – und Mut gibt

Die lebhafte Diskussion zeigte: Das Thema bewegt. Viele Gäste nutzten die Gelegenheit, um Fragen zu stellen – von der Beglaubigung („Für Ärzte irrelevant!“) bis zur Rolle des Vorsorgebevollmächtigten. „Am wichtigsten ist, dass man sich damit beschäftigt“, fasste Dr. van Elten zusammen. „Denn wer heute klare Worte findet, gibt morgen Sicherheit.“

 

Was kommt als Nächstes?

Die Herbst-Vortragsreihe der Klinik Kitzinger Land geht weiter – mit spannenden Themen rund um die Gesundheit. Alle Veranstaltungen auf www.k-kl.de/gesundheitsakademie.

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